PKW Führerschein

B-Führerschein

  • Mindestalter: 17 Jahre
  • Gesamtmasse: bis 3,5 Tonnen
  • Anhänger: Zugfahrzeug mit Anhänger darf nicht größer als 3,5 Tonnen sein
  • Beinhaltet: die Klassen AM, L

Spartipp: Kombiniere den B-Führerschein mit der Motorradausbildung und du sparst einen Teilgrundbetrag.

BE-Führerschein – Anhänger

  • Mindestalter: 17 Jahre
  • Gesamtmasse: bis zulässige Gesamtmasse des Gespannes 7 Tonnen
  • Voraussetzung: Führerschein Klasse B

Spartipp: Kombiniere den B-Führerschein mit der Anhängerausbildung und du sparst einen Teilgrundbetrag.

B96-Führerschein – Anhänger
 
  • Anhänger: max. zulässige Gesamtmasse des Gespannes 4,25 Tonnen
  • Mindestalter: 17 Jahre
  • Gesamtmasse: bis 4,25 Tonnen
  • Voraussetzung: Klasse B
  • Keine Theorie und praktische Prüfung notwendig!

Theoretische Ausbildung & Prüfung 

  • keine Unterschiede zur Klasse B
Praktische Ausbildung & Prüfung 
  • Grundausbildung:
    überwiegend Automatik, kann aber auch mit Schaltgetriebe beginnen. Zum Erlangen der Schaltkompetenz sind 10 Fahrstunden in einem Schaltfahrzeug verpflichtend
  •  Prüfungsvorbereitung:

    Die Prüfungsvorbereitung und die Feststellung der Prüfungsreife findet auf einem Automatikfahrzeug statt.

  •  Praktische Prüfung:
    die Prüfung findet auf einem Automatikfahrzeug statt
 

Motorrad Führerschein

A-Führerschein

  • Mindestalter: 24 Jahre (20 Jahre bei stufenweisem Aufstieg)
  • Beinhaltet: die Führerscheine A1, A2, AM
  • Bei Vorbesitz A2 > 2 Jahre keine Ausbildungspflicht
  • A2 < 2 Jahre oder Vorbesitz A1 6 Sonderfahren Pflicht
  • ohne Vorbesitz 12 Sonderfahrten Pflicht

A1-Führerschein

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Welche Krafträder darf ich fahren: Leichtkraftrad bis 125 cm³ und 11 kw (15 PS)
  • Beinhaltet: den Führerschein AM

    Wir haben das passende Motorrad für „große“ und „ kleine“ Biker!

    Spartipp: Durch den Erwerb der Klasse A1 erhälst du automatisch die Theorie der Klasse A2 und benötigst zum Aufstieg zur Klasse A2 keine Sonderfahrten mehr!

A2-Führerschein

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Welche Krafträder darf ich fahren: Krafträder bis 35 kw
  • Beinhaltet: die Führerschein A1, AM

Bei Vorbesitz der Klasse A1 > 2 Jahre keine Ausbildungspflicht

A1 < 2 Jahre 6 Sonderfahrten Pflicht

ohne Vorbesitz 12 Sonderfahren Pflicht

AM-Führerschein

  • Mindestalter: 15 Jahre
  • Welche Krafträder darf ich fahren: bis 50 cm³ und max. 45 km/h b.b. Höchstgeschwindigkeit.

MOFA-Führerschein

  • Mindestalter: 15 Jahre
  • Welche Krafträder darf ich fahren: max. 25 km/h b.b Höchstgeschwindigkeit.
  • Gesamtgebühr: 185,00 € 

B196-Führerschein

  • 4 Doppelstunden Theorie
  • 5 Doppelstunden Fahrtraining
  • Mindestalter 25 Jahre
  • 5 Jahre Besitz des Führerscheins
  • Keine praktische Prüfung notwendig!

LKW Führerschein

auf Anfrage

C-Führerschein

  • Mindestalter: 21 Jahre bzw. 18 Jahre bei gewerblichen Güterverkehr
  • Grundqualifizierung: bei gewerblichen Güterverkehr erforderlich
  • Welche Kraftfahrtzeug darf ich fahren: LkW über 7,5 Tonnen
  • Anhänger: bis 750 KG
  • Befristet auf 5 Jahre
  • Beinhaltet die Klasse C1

auf Anfrage

C1-Führerschein

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Grundqualifizierung: bei gewerblichen Güterverkehr erforderlich
  • Welche Kraftfahrtzeug darf ich fahren: LkW bis 7,5 Tonnen
  • Anhänger: bis 750 KG
  • Befristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahr

auf Anfrage

C1E-Führerschein

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Grundqualifizierung: bei gewerblichen Güterverkehr erforderlich
  • Welche Kraftfahrtzeug darf ich fahren: LkW bis 7,5 Tonnen
  • Anhänger: bis 750 KG, aber nicht größer als die Leermasse des Zugfahrzeuges und in der Summe nicht größer als 12 Tonnen
  • Befristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahr

auf Anfrage

CE-Führerschein

  • Mindestalter: 21 Jahre bzw. 18 Jahre bei gewerblichen Güterverkehr
  • Grundqualifizierung: bei gewerblichen Güterverkehr erforderlich
  • Welche Kraftfahrtzeug darf ich fahren: LkW über 7,5 Tonnen
  • Anhänger: bis 750 KG
  • Befristet auf 5 Jahre
  • Beinhaltet die Klassen C1E, BE,T, D1E (Besitz der Klasse D1), ( DE bei Besitz der Klasse D)

T-Führerschein

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Geschwindigkeit auch mit Anhänger: 60 Km/h
  • Bis 18. Lebensjahr: max. 40 Km/h b.b. Höchstgeschwindigkeit
  • Ab 18 Jahren: max. 60 Km/h b.b. Höchstgeschwindigkeit
  • Beinhaltet die Klasse L, AM

L-Führerschein

  • Zugmaschinen bis zu 2 Anhängern
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Geschwindigkeit: 40 Km/h, mit Anhänger bis zu 25 Km/h